AGB

ALLG. Ge- schÀftsbe-dingungen (AGB)

ALLGemeine GeschÀftsbedingungen (AGB)

AGB der

Spoonful DACH (Spoonful F&B Marketing GmbH, Mosheimer-gasse 9/2, 1210 Wien, Österreich) und Spoonful Nordics (Spoonful ApS, Naestvedgade 15, 5mf, 2100 Kopenhagen, DĂ€nemark), 

zusammenfassend in diesen AGB auch Spoonful genannt.

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen („AGB“) gelten fĂŒr alle AuftrĂ€ge zwischen Spoonful und dem Auftraggeber.

1.2. Diese AGB gelten auch fĂŒr alle kĂŒnftigen GeschĂ€ftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrĂŒcklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen GeschĂ€ftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Spoonful ausdrĂŒcklich und schriftlich anerkannt werden.

2. ANGEBOT und vertragsschluss

2.1. Basis fĂŒr den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Spoonful bzw. der Auftrag des Auftraggebers, in dem der Leistungsumfang und das Honorar festgehalten sind. Die Offertstellungen/Angebote von Spoonful sind verbindlich fĂŒr die Dauer gemĂ€ĂŸ Offertenstellung/Angebot.

2.2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Spoonful zustande. Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen, es sei denn, dass Spoonful zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch TĂ€tigwerden auf Basis des Angebotes bzw. des Auftrages), dass der Auftrag als angenommen gilt.

3. grundlagen der zusammenarbeit

3.1. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Auftraggeber vorgegebener Rahmen (Briefing) bzw. ein daraus resultierendes Angebot, dessen Anforderungen von Spoonful zu erfĂŒllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der ErfĂŒllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Auftraggeber und Spoonful sehen sich fĂŒr die Umsetzung der Vermarktungsleistungen des Auftraggebers in einem gegenseitigen VertrauensverhĂ€ltnis verbunden. Spoonful sichert eine enge Zusammenarbeit zu und wird die Interessen des Auftraggebers nach besten KrĂ€ften vertreten.

3.2. Um möglichst klare AuftragsverhÀltnisse zu schaffen und die effiziente Abwicklung von AuftrÀgen zu gewÀhrleisten, wird der Umfang des Auftrages bei der Offertlegung in Form einer Leistungsbeschreibung nÀher definiert.

3.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung am Projekterfolg verpflichtet. Der Auftraggeber sorgt insbesondere dafĂŒr, dass Spoonful alle Unterlagen und UmstĂ€nde sowie Anweisungen, die zur optimalen AuftragserfĂŒllung notwendig sind, zeitgerecht und vollstĂ€ndig zugĂ€nglich gemacht werden (vor allem wesentliche Informationen, Briefings, Feedbacks, Tool-ZugĂ€nge, eventuelle Unterlagen/Dokumente & Bildmaterial, RĂŒckmeldung auf RĂŒckfragen etc.). Der Auftraggeber sorgt weiter seinerseits fĂŒr ein organisatorisches Umfeld, das eine effiziente, im Rahmen des Projektplans angepeilte Umsetzung des Auftrags erlaubt.

3.4. Spoonful erbringt die vereinbarte Leistung eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur DurchfĂŒhrung auch Sub-Auftragnehmer heranzuziehen, ohne den Auftraggeber vorab zu informieren.

3.5. Spoonful hat die erbrachten Leistungen sorgfĂ€ltig zu dokumentieren und darauf hinzuweisen, sobald der angefallene Aufwand das vereinbarte Budget zu ĂŒberschreiten droht, so dass gemeinsam mit dem Auftraggeber eine angemessene Lösung gefunden werden kann.

4. TERMINE UND LIEFERFRISTEN

4.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestĂ€tigen. Vertraglich vereinbarte Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch Spoonful, jedoch nicht, bevor alle erforderlichen Arbeitsunterlagen und Informationen vom Auftraggeber zur VerfĂŒgung gestellt wurden sowie eine Anzahlungsrechnung beglichen wurde.

4.2. Spoonful hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wenn der Auftrag gemäss Leistungsinhalt des angenommenen Angebots ausgeführt und das daraus resultierende Vertragsprodukt geliefert worden ist. Die ErfĂŒllung des Leistungsinhalts bemisst sich ausdrĂŒcklich nicht nach dem individuellen Empfinden des Auftraggebers, sondern der sach- und termingerechten ErfĂŒllung der im Projektauftrag festgehaltenen Leistungselemente.

4.3. Die Nichteinhaltung der Termine und Lieferzeiten berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Spoonful eine angemessene, mindestens aber 14-tĂ€gige Nachfrist gewĂ€hrt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Spoonful. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber Preisminderung begehren, oder, falls gar keine Leistung erbracht wurde, vom Vertrag zurĂŒcktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschliesslich Vorleistung und Material) verlangt werden. 

4.4. Kann auf Grund einer Verzögerung auf Seiten des Auftraggebers eine fristgerechte Termineinhaltung durch Spoonful nicht gewĂ€hrleistet werden, hat Spoonful das Recht, unter WĂŒrdigung der eigenen VerfĂŒgbarkeit, neue Liefertermine festzusetzen. Verzögern sich terminlich fixierte Anlieferungen, die fĂŒr die geplante Weiterarbeit zwingend notwendig sind (z.B. Feedbacks, Lieferung von Inhalten & Daten), kann Spoonful nach einmaliger Abmahnung Zusatzkosten fĂŒr bereits eingeplante aber nicht ausgelastete Ressourcen geltend machen. In diesem Fall sind von Spoonful vorgĂ€ngig gemachte Terminzusagen nicht mehr binden und sind neu zu vereinbaren. 

4.5. Liefer- und Leistungsfristen verlĂ€ngern sich außerdem um den Zeitraum, in welchem sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet. Vereinbaren die Vertragspartner nachtrĂ€glich zusĂ€tzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlĂ€ngern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

5. HONORAR UND ABRECHNUNG

5.1.  Alle von Spoonful angegebenen Preise sind Nettopreise.

5.2.  Alle Leistungen von Spoonful erfolgen gegen Entgelt. Lediglich der in der Angebotsphase geleistete Zeitaufwand fĂŒr Angebotserstellung, Projekt- & ggf. Zeitplanung erfolgt unentgeltlich.

5.3.  Sofern nichts anderes vereinbart, erhebt Spoonful bei Aufnahme der Zusammenarbeit 30% der Nettoauftragssumme als Anzahlungshonorar.

5.4.  Im Anschluss an eine erfolgte Anzahlung werden monatlich zum Monatsende weitere (Teil-)Rechnungen gemĂ€ĂŸ jeweils aktuellem Projektfortschritt erstellt. Alle Rechnungen weisen ein 14-tĂ€giges Zahlungsziel aus und sind innerhalb dieser Frist durch den Auftraggeber zu begleichen.

5.5.  Konnte auf Grund durch den Auftraggeber zu verschuldenden Verzugs eine Leistung in einem Monat nicht wie geplant vollstĂ€ndg oder in Teilen geliefert werden, schuldet der Auftraggeber Spoonful dennoch den ursprĂŒnglich im Projektauftrag festgehaltenen Rechnungsbetrag. Spoonful wird in diesem Fall eine Nachlieferung der Leistung in angemessener Frist vornehmen.

5.6.  EXTERNE KOSTEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PROJEKTEN, DIE ÜBER DIE AGENTUR ABGEWICKELT WERDEN (Z.B. MEDIABUDGET, INFLUENCER HONORARE, MODEL BUYOUTS ETC.) ERSCHEINEN ALS ZUSÄTZLICHE POSITION AUF DER JEWEILIGEN RECHNUNG UND WERDEN DURCH DEN AUFTRAGGEBER IN VORKASSE BEGLICHEN. ES ERFOLGT EINE VORHERIGE FREIGABE SEITENS DES AUFTRAGGEBERS.

5.7.  DIE AGENTUR HAT ANSPRUCH AUF ERSATZ VON REISEKOSTEN FÜR REISEN, DIE ZUR AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS ERFORDERLICH SIND, AUCH SOFERN DIESE NACH ANGEBOTSERSTELLUNG ANFALLEN. DIES GILT JEDOCH NUR GEGEN VORLAGE DER ENTSPRECHENDEN BELEGE UND NUR BIS ZUR GRENZE DER STEUERLICH ZULÄSSIGEN ERSTATTUNGSHÖHE. JEDE REISE HAT DIE AGENTUR RECHTZEITIG VOR DER BUCHUNG MIT DEM AUFTRAGGEBER ABZUSTIMMEN UND VORAB GENEHMIGEN ZU LASSEN.

5.8. BEI ERSATZLOSEN STORNIERUNGEN DURCH DEN AUFTRAGGEBER ODER VORZEITIGER KÜNDIGUNG ERHÄLT SPOONFUL FÜR VON IHR BEREITS GELEISTETEN PLANUNGS- UND EINKAUFSAUFWAND EIN AUSFALLHONORAR IN HÖHE DES BEREITS GELEISTETEN ZEITAUFWANDS. DAS AUSFALLHONORAR ENTSPRICHT DABEI MINDESTENS DER HÄLFTE DES INSGESAMT DURCH DIE STORNIERUNG ODER KÜNDIGUNG ENTSTEHENDEN HONORARAUSFALLS.

5.9. KOMMT DER AUFTRAGGEBER MIT SEINER ZAHLUNG IN VERZUG, ODER KOMMT ER SEINER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG NICHT NACH, FALLEN MAHNGEBÜHREN UND VERZUGSZINSEN AB DEMERSTEN TAG NACH FÄLLIGKEIT AN. DIE MAHNGEBÜHREN BELAUFEN SICH DERZEIT AUF 49 EUR, DIE ZUSÄTZLICHEN VERZUGSZINSEN BERECHNEN SICH NACH BGB AUS DEM MONATLICH AKTUELLEN BASISZINSSATZ PLUS 9 PROZENTPUNKTEN.

5.10. SPOONFUL BEHÄLT SICH VOR, IN ZEITLICH ANGEMESSENEN ABSTÄNDEN DIE AGENTURPREISE ANZUPASSEN. GRUNDLAGE IST DER ENTSPRECHENDE “ERZEUGERPREISINDEX FÜR DIENSTLEISTUNGEN, KATEGORIE WERBEAGENTUREN” DES STATISTISCHEN BUNDESAMTES. HIERFÜR ERHÄLT DER AUFTRAGGEBER MIT AUSREICHEND ZEITLICHEM VORLAUF EINE INFORMATION ÜBER DIE ANSTEHENDE PREISANPASSUNG SOWIE EIN NEUES ANGEBOT, DAS VOM AUFTRAGGEBER ANGENOMMEN ODER ABGELEHNT WERDEN DARF.

6. URHEBERRECHT

6.1. URHEBER-, NUTZUNGS- UND EIGENTUMSRECHTE AN ARBEITEN VON SPOONFUL IM RAHMEN VON PITCHES ODER ANDERWEITIGEN PRÄSENTATIONEN, DIE DEM AUFTRAGGEBER VOR VEREINBARUNG EINES PROJEKTAUFTRAGS VORGELEGT WERDEN, VERBLEIBEN BEI DER AGENTUR. DERARTIGE ARBEITEN DÜRFEN VOM AUFTRAGGEBER IN KEINER WEISE GENUTZT,
VERBREITET ODER FÜR EIGENE ZWECKE WEITERVERARBEITET WERDEN.

6.2. ALLE NUTZUNGSRECHTE AN DEN ZUR WERBLICHEN VERWENDUNG FREIGEGEBENEN UND BEZAHLTEN ARBEITSERGEBNISSEN DER AGENTUR – SEIEN SIE SEITENS SPOONFUL URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT ODER NICHT – GEHEN DURCH BEZAHLUNG ZEITLICH UND INHALTLICH UNBESCHRÄNKT AUF DEN AUFTRAGGEBER ÜBER.

6.3. DIE NUTZUNGSRECHTE AN FREIGEGEBENEN UND BEZAHLTEN ARBEITSERGEBNISSEN DRITTER, ZUM BEISPIEL AN FOTOGRAFIEN, ILLUSTRATIONEN, MUSIK SOWIE DIE LEISTUNGSSCHUTZRECHTE DRITTER, ZUM BEISPIEL VON DARSTELLERN, SPRECHERN, MODELS, WIRD DIE AGENTUR IN DEM UMFANG AUF DEN AUFTRAGGEBER ÜBERTRAGEN, WIE ES FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER NACH DIESEM VERTRAGE VEREINBARTEN WERBEMASSNAHMEN IN DEM VERTRAGSGEBIET ERFORDERLICH IST. SOLLTEN DIESE RECHTE IM EINZELFALL ZEITLICH, RÄUMLICH, INHALTLICH UND IM HINBLICK AUF DIE NUTZUNGSARTEN (WERBETRÄGER) BESCHRÄNKT UND DADURCH DIE ÜBERTRAGUNG IN DEM VORGENANNTEN UMFANG NICHT MÖGLICH SEIN, WIRD DIE AGENTUR DEN AUFTRAGGEBER DARAUF HINWEISEN UND NACH DESSEN WEITEREN WEISUNGEN VERFAHREN; DADURCH EVENTUELL ENTSTEHENDE MEHRKOSTEN TRÄGT DER AUFTRAGGEBER

7. WETTBEWERBSTÄTIGKEIT & EIGENWERBUNG

7. WETTBEWERBS-TÄTIGKEIT & EIGENWERBUNG

7.1. SPOONFUL DARF AUCH FÜR ANDERE AUFTRAGGEBER TÄTIG WERDEN, EINER ZUSTIMMUNG DES AUFTRAGGEBERS BEDARF ES NICHT.

7.2. SPOONFUL IST ES GESTATTET, NAMEN UND LOGO DES AUFTRAGGEBERS ZUM ZWECKE DER EIGENWERBUNG – AUCH NACH BEENDIGUNG DES PROJEKTAUFTRAGES – UNENTGELTLICH ZU NUTZEN.

8. VERSCHWIEGEN-HEITSPFLICHT

8. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT

8.1. SPOONFUL VERPFLICHTET SICH, ÜBER BEKANNT GEWORDENE ODER BEKANNT WERDENDE GESCHÄFTS- UND
BETRIEBSGEHEIMNISSE SOWIE ALLE ANDEREN, VERTRAULICHEN INFORMATIONEN, VOR ALLEM ALS  VERTRAULICH GEKENNZEICHNETE INFORMATIONEN DES AUFTRAGGEBERS, STRENGSTES STILLSCHWEIGEN GEGENÜBER UNBEFUGTEN DRITTEN ZU BEWAHREN.

8.2. DIESE VERPFLICHTUNG BESTEHT AUCH NACH BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES FÜR WEITERE 12 MONATE FORT UND GILT AUCH FÜR VON DER AGENTUR FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNG BEAUFTRAGTE DRITTE.

9. MÄNGEL & HAFTUNG

9.1. EINE MÄNGELANZEIGE DES KUNDEN MUSS IN TEXTFORM UND UNTER GENAUER BESCHREIBUNG DES MANGELS ERFOLGEN. DIE ORDNUNGSGEMÄSS ANGEZEIGTEN, WESENTLICHEN MÄNGEL BESEITIGT DIE AGENTUR INNERHALB EINER DER EIGENART DES MANGELS ANGEMESSENEN FRIST.

9.2. NACH MITTEILUNG DER MANGELBESEITIGUNG IN TEXTFORM WIRD DER AUFTRAGGEBER DAS LEISTUNGSERGEBNIS INNERHALB VON FÜNF WERKTAGEN ÜBERPRÜFEN UND IM FALLE EINER ERFOLGREICHEN MANGELBESEITIGUNG SEINE ABNAHME ERKLÄREN. WENN DER AUFTRAGGEBER INNERHALB DER VORSTEHENDEN FRIST ENTWEDER KEINE ERKLÄRUNG ABGIBT ODER KEINEN WESENTLICHEN MANGEL ALS FORTBESTEHEND RÜGT, GILT DER PROJEKTAUFTRAG ALS ENDABGENOMMEN. ZEIGT DER AUFTRAGGEBER JEDOCH FORM- UND FRISTGEMÄSS EINEN WESENTLICHEN MANGEL ALS WEITERHIN FORTBESTEHEND AN, IST SPOONFUL ZUM WEITEREN VERSUCH DER MANGELBESEITIGUNG INNERHALB ANGEMESSENER FRIST BERECHTIGT UND VERPFLICHTET.

9.3. SPOONFUL HAFTET GEGENÜBER DEM AUFTRAGGEBER IM RAHMEN DES PROJEKTAUFTRAGES FÜR DIE SORGFALT EINES ORDENTLICHEN WERBEKAUFMANNS. DIE HAFTUNG FÜR LEICHT FAHRLÄSSIGE PFLICHTVERLETZUNGEN IST AUSGESCHLOSSEN. BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT UND VORSATZ IST DIE HAFTUNG MIT DER HÖHE DES ERHALTENEN HONORARS (OHNE NEBENKOSTEN UND UMSATZSTEUER) BESCHRÄNKT. Spoonful ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr mittelbare SchĂ€den, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen FolgeschĂ€den.

9.4. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES AUFTRAGGEBERS, ENTSTANDEN AUS GROBER PFLICHTVERLETZUNG DER AGENTUR, VERJÄHREN NACH EINEM JAHR.

9.5. NICHT ZU DEN AUFGABEN DER AGENTUR GEHÖRT DIE PRÜFUNG UND HAFTUNG IM FALLE VON RECHTSFRAGEN, INSBESONDERE AUS DEM BEREICH DES URHEBER-, WETTBEWERBS-, MARKEN- UND LEBENSMITTELRECHTS. DIE AGENTUR WIRD DEN AUFTRAGGEBER RECHTZEITIG AUF FÜR SIE ERKENNBARE RECHTLICHE RISIKEN DES INHALTS ODER DER GESTALTUNG DER IN AUFTRAG GEGEBENEN WERBEMASSNAHMEN HINWEISEN. DIE RECHTLICHE PRÜFUNG UND HAFTUNG
FÜR VERÖFFENTLICHTE INHALTE VERBLEIBT JEDOCH IMMER BEIM AUFTRAGGEBER.

9.6. NUTZT SPOONFUL IM AUFTRAG DES KUNDEN DRITTPARTEIEN ZUR ERFÜLLUNG DER ÜBERTRAGENEN AUFGABEN, INSBESONDERE ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH INFLUENCER UND JOURNALISTEN, HAFTEN DIESE GEGENÜBER DEM AUFTRAGGEBER FÜR IHRE ÜBER DEN AUFTRAGGEBER VERÖFFENTLICHTEN INHALTE. INSBESONDERE DIE ZUSAMMENARBEIT MIT INFLUENCERN WIRD ÜBER EINEN SEPARATEN VERTRAG ZWISCHEN INFLUENCER UND AUFTRAGGEBER GEREGELT, DEN SPOONFUL STELLVERTRETEND VERMITTELT.

10. KÜNDIGUNG

10.1. DIE VEREINBARUNG ZUR ZUSAMMENARBEIT GILT UNBEFRISTET FÜR DIE GESAMTE ZEIT, IN DER DER AUFTRAGGEBER SPOONFUL MIT VERMARKTUNGSLEISTUNGEN SEINER MARKE BETRAUT. SIE WIRD NUR ERSETZT DURCH EINE NEUE VERTRAGLICHE VEREINBARUNG, DIE BEIDE PARTEIEN ALS NEUE VERTRAGSGRUNDLAGE SCHRIFTLICH AKZEPTIEREN.

10.2. DIE VEREINBARUNG DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN PARTEIEN ENDET MIT DER AUSDRÜCKLICHEN KÜNDIGUNG DURCH EINE DER BEIDEN PARTEIEN ODER IM GEGENSEITIGEN EINVERNEHMEN. FÜR DIE KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG IST DIE SCHRIFTFORM EINZUHALTEN. DIE ORDENTLICHE KÜNDIGUNGSFRIST BETRÄGT 3 MONATE ZUM MONATSENDE.

10.3. IM FALLE EINES MONATLICH LAUFENDEN PROJEKTAUFTRAGES (RETAINER) VERLÄNGERT SICH DIESER AUTOMATISCH UM WEITERE 6 MONATE, WENN ER NICHT SPÄTESTENS 6 WOCHEN VOR PROJEKTENDE SCHRIFTLICH GEKÜNDIGT WIRD.

11. SCHLUSS-BESTIMMUNGEN

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. NEBENABREDEN, VORBERHALTE, ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN DIESER AGB BEDÜRFEN ZU IHRER GÜLTIGKEIT DER SCHRIFTFORM. DIES GILT INSBESONDERE AUCH FÜR DAS ABWEICHEN VOM SCHRIFTFORMERFORDERNIS SELBST. SOLLTEN EINZELNE BESTIMMUNGEN DIESER AGB UNWIRKSAM SEIN, SO BERÜHRT DIES DIE VERBINDLICHKEIT DER ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN UND DER UNTER IHRER ZUGRUNDELEGUNG GESCHLOSSENEN VERTRÄGE NICHT. DIE UNWIRKSAME BESTIMMUNG IST DURCH EINE WIRKSAME BESTIMMUNG, DIE IHR DEM SINN UND ZWECK AM NÄCHSTEN KOMMT, ZU ERSETZEN.

11.2. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND IST ABHÄNGIG VOM STANDORT DER JEWEILIGEN SPOONFUL GESELLSCHAFT.

STAND: 2023